Private Altersvorsorge
Rentenversicherung - Lebensversicherung - Riester-Rente
Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die getroffen werden, damit jeder aus dem Erwerbsleben Ausscheidende seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten kann, möglichst ohne Einschränkungen des Lebensstandards. Dazu dienen erworbene Anwartschaften und/oder angesparte Vermögen.
Die heutige Altersvorsorge setzt sich aus den so genannten "drei Säulen" zusammen:
- Säule: Die gesetzliche Vorsorge (Einzahlungen von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung während des gesamten Erwerbslebens): Umlageverfahren. Dazu zählen die Gesetzliche Rente, die Alterssicherung der Landwirte (AdL), die Berufsständische Versorgung (BSV) und die Beamtenversorgung.
- Säule: Ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung. Dazu zählt hauptsächlich die Betriebliche Altersvorsorge, aber auch Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD).
- Säule: Private Vorsorge (eigenverantwortliche Ansparung von Eigenkapital mit der Möglichkeit des späteren Verzehrs): Aktienfonds-Sparpläne, Riester-Rente, Rürup-Rente, Lebensversicherung und Immobilienbesitz.
Die gesetzliche Vorsorge basiert auf dem Umlageverfahren. Die eingezahlten Beiträge werden nicht gespart, sondern sofort für die laufenden Rentenzahlungen an die jeweiligen Rentner verwendet. Daher besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge, sondern nur auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen (so genannte Anwartschaft).
Beamte und Gleichgestellte (Richter und Berufssoldaten) zahlen zwar keine eigenen Beiträge ein, dafür sind die Gehälter dieses Personenkreises von Anfang an entsprechend niedriger bemessen, als es für gleichwertige Tätigkeiten in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis angemessen wäre.
Die junge Generation kommt damit für die Rente der alten Generation auf (so genannter Generationenvertrag). Sie beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Aufgrund der Alterspyramide müssen aber zukünftig immer weniger Arbeitnehmer die Renten von immer mehr Rentnern finanzieren, was zu steigenden Beiträgen der Rentenversicherung für die Erwerbstätigen führen muss, wenn die Rentenleistungen an den einzelnen Rentner nicht reduziert werden sollen.
Aus diesem Grund müssen entweder die Beiträge erhöht oder die Leistungen gekürzt werden.
Als Rentenversicherung bezeichnet man einen Versicherungsvertrag, bei dem ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leibrente gezahlt wird. Versicherung wird hier gegen die wirtschaftlichen Belastungen genommen, die aus einem länger als erwarteten Leben resultieren, nämlich der entsprechend längere Bedarf an Lebensunterhalt.
Sie ist im Grunde eine Lebensversicherung, jedoch wird nicht das Risiko des zu frühen Todes (Versicherung auf den Todesfall), sondern das (wirtschaftliche) Risiko des zu langen Lebens (Versicherung auf den Erlebensfall) abgesichert.
Man unterscheidet zwischen der sofortbeginnenden Rentenversicherung (grundsätzlich gegen Einmalbeitrag, selten mit der Möglichkeit von Zuzahlungen), bei der die Leibrente sofort bei Vertragsabschluss (vorschüssige Rentenzahlung) oder zum Ende der ersten Rentenzahlungsperiode (nachschüssige Rentenzahlung) beginnt, und der aufgeschobenen Rentenversicherung (gegen Einmalbeitrag oder laufenden Beitrag), bei der die Leibrente erst nach einer vereinbarten Zeit, der Aufschubzeit beginnt. Die Beitragszahlungen erfolgen grundsätzlich nur während der Aufschubzeit.
Die Rentenversicherung unterscheidet sich von der Lebensversicherung auf den Todesfall insbesondere durch die grundsätzlich fehlende Gesundheitsprüfung. Der Gesundheitszustand ist bei den üblichen Gestaltungen unerheblich. Ein schlechter Gesundheitszustand mindert vielmehr das Risiko des Versicherers, dass der Leibrentner zu lange lebt. Vielmehr wird der Versicherer unterstellen, dass nur solche Personen Leibrenten erwerben, die für sich selbst eine eher lange Lebenserwartung annehmen. Es sind aber Gestaltungen möglich, bei denen Personen mit in einer Gesundheitsprüfung nachgewiesener verringerter Lebenserwartung niedrigere Beiträge zahlen oder eine höhere Leibrente bekommen. Solche Produkte sind bislang aber nur aus dem Ausland bekannt.
Da kein Todesfallschutz übernommen wird, sondern das Langlebigkeitsrisiko gedeckt wird, ergeben sich auch Unterschiede beim Risikobeitrag. Es wird nicht, wie für die Versicherung auf den Todesfall, ein Risikobeitrag für zusätzliche Leistungen im Todesfall im Beitrag berücksichtigt. Vielmehr werden die zusätzlichen Leistungen für besonders lange lebende Leibrentner aus den eingesparten Renten vorzeitig Sterbender finanziert, deren nicht für Rentenzahlungen benötigten Beitragsteile werden also an die Überlebenden vererbt. Daher brauchen Leibrentner nicht ihre ganzen Rentenzahlungen selbst zu finanzieren. Bei langem Leben erhalten die Leibrentner damit wesentlich mehr zurück, als sie jemals eingezahlt haben. Hingegen erhalten diejenigen, die zu früh sterben, deutlich weniger als eingezahlt. Zweck der Rentenversicherung ist es nicht, Hinterbliebenen etwas zukommen zu lassen, sondern den Lebensunterhalt des Leibrentners während dessen restlichen Lebens so hoch wie möglich zu sichern.
Riester-Rente ist eine nicht-offizielle Bezeichnung einer vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderten, privat finanzierten Rente in Deutschland. Die Förderung ist im Altersvermögensgesetz (AVmG) geregelt.
Als Rürup-Rente oder auch Basisrente wird umgangssprachlich eine Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück und beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag. Sie entspricht in Leistungskriterien sowie steuerlicher Behandlung der gesetzlichen Rente, allerdings nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente (nur 30 % Teilauszahlung bei Rentenbeginn) bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, d.h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet. 
Riester-Förderung: Achtung!
Die Riester-Förderung ist für die Finanzdienstleistungsbranche ein Umsatzgarant: Nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden bis zum Ende des Jahres 2007 fast elf Millionen Riester-Verträge in mehr als 3.500 unterschiedlichen Vertragsvarianten abgeschlos¬sen. Jede dieser Produktlösungen bieten dieselben Zulagen; jedoch unterschiedliche Risikoklassen und Kosten.
Die oft nicht sehr hohen Erträge werden durch die staatlichen Zulagen und Steuervorteile aufgebessert. Je nach Vertragslaufzeit, Einkommen und Zulagenhöhe erhöht sich die Rendite um drei bis fünf Prozent. Für Zinsen und Erträge müssen in der Ansparphase keine Steuern gezahlt werden. Wer als Anleger auf sichere Geldanlagen setzt, ist daher mit der Riester-Rente gut beraten. Gefördert werden unter anderem Arbeitnehmer und Selbstständige, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie weitere Personengruppen wie Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende, Eltern während der Elternzeit sowie Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld. Wenn bei Verheirateten nur Einer förderberechtigt ist, kann der andere Partner zusätzlich einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen. Er hat dann Anspruch auf die Förderung, ohne einen eigenen Sparbeitrag zu leisten.
Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss ein bestimmter Anteil des Einkommens aus dem Vorjahr gespart werden. Im Jahre 2008 beträgt er vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens.
Der staatliche Bonus besteht bei allen Riesterverträgen aus Zulage und ergänzendem Steuerbonus (Sonderausgabenabzug). Als Grundzulage zahlt der Staat jedem Riester-Sparer 154 Euro im Jahr, für jedes Kind gibt es 185 Euro und für ab 2008 Geborene sogar 300 Euro.
Junge Leute, die erstmals einen Riester-Vertrag abschließen, können ab 2008 einen einmaligen Bonus von 200 Euro zu ihrer staatlichen Zulage dazubekommen. Ein Sparer muss dafür unmittelbar förderberechtigt sein und darf am 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag schließt, seinen 25. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Sonderausgaben können in Höhe von bis zu 2.100 Euro bei der Steuererklärung für das Jahr 2008 angesetzt werden.
Damit übersteigt die staatliche Förderung häufig den Eigenanteil des Riestersparers. Die Riester-Rente wird gerade auch Geringverdienenden emp¬fohlen, um sie vor der Gefahr der Al¬tersarmut besser zu schützen. Diese Arbeitneh¬mergruppe erhält die höchs¬ten Förder¬zulagen (Die Förderquoten betragen bei geringen Ei¬genbeiträgen bis zu 90%.), denn auch mit re¬lativ gerin¬gen Beiträgen (ab 5,- Euro mo-natlich) kann eine volle Förderung er¬reicht wer¬den.
Achtung: Rechtsanspruch auf Grundsicherung für Jedermann
Die Grundsicherung im Alter ist eine seit dem 1. Januar 2003 in Deutschland bestehende bedarfsorientierte Sozialleistung zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts. Der Gesetzgeber hat ein eigenständiges Grundsicherungsgesetz (GSiG) verabschiedet, um die Gewährung von Sozialhilfe zu vermeiden. Personen, die die Altersgrenze erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten damit eine Leistung, mit der das soziokulturelle Existenzminimum gedeckt werden kann. Grundsicherung gibt es also für alle, deren Rente nicht reicht. Die Höhe des Grundsicherungsbedarfes kann je nach Wohnort schwanken und beträgt im Durchschnitt geschätzte 627 Euro/Monat. Das Vorsorgevermögen aus einem Riester-Vertrag wird (leider) angerechnet.
Das kann dazu führen, dass ein Rentner, der sein Leben lang geriestert hat nicht mehr Geld im Alter zur Verfügung hat als Jemand der nicht geriestert hat. Wie gesagt: Die Grundsicherung von durchschnittlich 627Euro erhält jeder! Vor allem bei Geringverdienern oder Menschen mit unsteten Erwerbsbiografien ist es im Ergebnis gleich - mit oder ohne Riestervertrag.
Damit keine Zweifel aufkommen: Private Altersvorsorge ist wichtig und notwendig. Gerade deshalb sind Korrekturen an der Riesterrente unbedingt erforderlich. Die private Vorsorge sollte also nicht mit der Grundsicherung verrechenbar sein.
Achtung: Nachgelagerte Besteuerung
Die Rente wird in voller Höhe versteuert und nicht nur mit dem Ertragsanteil. Das bedeutet, dass im Gegensatz zu Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur der Ertragsanteil von z.B: 50% der erhaltenen Zahlungen versteuert wird, sondern sämtliche bezogenen Leistungen. Wenn Sie die staatlichen Zulagen und/oder den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG nicht in Anspruch genommen haben, wird die Rente aus dem Altersvorsorgevertrag lediglich mit dem Ertragsanteil versteuert.
Achtung: Verlust der Kinder-Zulagen
Kinder ab dem 18. Lebensjahr, die noch in der Ausbildung sind (maximal bis zum vollendeten 27. Lebensjahr und Behinderte auch darüber hinaus), dürfen keine eigenen Einkünfte und Bezüge über 7.680 Euro je Kalenderjahr haben. Sonst entfällt der Anspruch auf Kindergeld und damit auch auf die Kinderzulage der Eltern beim Vorsorgevertrag. Kosten des Studiums können unter Umständen auf den Betrag angerechnet werden.
Achtung: Nachwuchs
Die Geburt eines Kindes kann unter Umständen den Großteil der Riester-Förderung kosten. Diese Gefahr besteht, wenn die Ehefrau vor der Geburt eines Kindes abgeleitet (also nicht direkt) förderberechtigt war. Denn: In den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes erwirbt die Frau ohne Beitragszahlung eigene Rentenansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung und wird dadurch selbst "pflichtversichert". Die Auswirkungen können vielschichtig sein. Zum Ersten: Als pflichtversicherte Mutter ist nunmehr ein geringer Eigenbeitrag in ihren Riester-Vertrag zu zahlen, damit weiterhin ein Anspruch auf Riester-Förderung besteht. Zum Zweiten: Je mehr Kinder die Familie hat, für die die Mutter die Kinderzulage erhält, um so größer kann der Schaden werden, wenn kein Eigenbeitrag für die Mutter gezahlt wird. Denn wenn die Kinderzulagen dann nicht im Zulagenantrag auf den Vater übertragen werden, verfallen neben der Grundzulage der Frau auch sämtliche Kinderzulagen. Zum Dritten: Außerdem muss der Ehemann seinen Eigenbeitrag an die neue Familiensituation anpassen, sonst werden seine Zulagen gekürzt.
Achtung: Verwaltungskosten
Wie bei jeder anderen Kapitalanlage, so ist es auch hier ratsam auf die Kosten des Vertrages zu achten. Gerade bei Versicherungslösungen können diese in den ersten Jahren so hoch sein, dass die Zulagen aufgezerrt werden. Teilweise müssen sogar die Eigenbeträge für die Kosten verwendet werden. Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes der Anbieter bei den Riester-Verträgen können die Vertragskosten höher ausfallen als bei "Nicht-Riester-Verträgen".
Achtung: Tod des Riester-Sparers
Verstirbt der Riestersparer vor Erreichen des angestrebten Rentenalters, so erhalten die Begünstigten eine Hinterbliebenenrente nur, wenn eine entsprechende Zusatzversicherung zur Hinterbliebenenversorgung abgeschlossen wurde. Ansonsten wird lediglich das angesparte Kapital abzüglich der Kosten des Finanzdienstleistungsunternehmens ausgezahlt. Von diesem Kapitalbetrag wird den Erben darüber hinaus noch die staatliche Förderung abgezogen! Die Kapitalertrags- und Erbschaftssteuer mindern abschließend die Auszahlung an die Erben. Verstirbt der Riester-Sparer in der Rentenbezugszeit, so verfällt das restliche Guthaben nach Ablauf der vereinbarten Rentengarantiezeit zugunsten der Versicherungsgesellschaft.
Achtung: Rentenbezug im Ausland
Wer viele Jahre geriestert hat und im Rentenalter seinen Lebensabend im Ausland genießen will, muss das komplette Fördergeld zurückzahlen. Diese Regelung ist nicht zeitgemäß, da nach einer Ermittlung des Allensbacher Instituts für Demoskopie jeder fünfte Deutsche im Rentenalter seiner Heimat den Rücken kehren möchte. Ebenso benachteiligt die Handhabung der Riester-Förderung Grenzgänger und verstößt damit gegen EU-Recht.
Fazit
Dass wir alle privat Vorsorge betreiben müssen, ist unstrittig. Die Riester-Förderung ist - summa summarum - für die meisten von uns eine interessante Alternative. Je nach Risikofreudigkeit existieren Versicherungs-, Fonds- oder Banksparlösungen. In der Summe gibt es über 3.500 Lösungsvarianten. Nicht den Überblick zu verlieren war schon immer die Herausforderung in Sachen private Altersvorsorge. Zugegeben: Kaum Jemand beschäftigt sich gerne mit dem Problem seiner Altervorsorge. Vor Riester hatten wir mit dem Abschluß eines Altersvorsorgevertrages das "Problem" schnell abgehakt. Um allerdings die Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen, wird dieses Problem immer präsenter: Geburt eines Kindes, Jobwechsel, Ausbildungsende, Umzug ins Ausland, erhöhte Vertragskosten etc. gefährden die Riester-Vorzüge. TIPP: Bevor Sie also einen Riester-Vertrag abschließen, sollten Sie sich auch noch mal die klassischen Altersvorsorgemodelle für Ihre Situation berechnen lassen.
Wirklich unabhängigen fachlichen Rat finden Sie immer bei den Verbraucherzentralen www.verbraucherzentrale.de oder beim Bundesverband der Versicherungsberater www.bvvb.de. 
Themen