Haftpflichtversicherung
Der Verzicht auf eine private Haftpflichtversicherung kann die eigene Existenz für immer zerstören.
Wenn es um die Sicherheit geht, lässt sich der gemeine Deutsche nicht lumpen. Etwa 2.000 Euro investiert er Jahr für Jahr in sein Versicherungs-Portfolio; insgesamt sind rund 431 Millionen Verträge im Umlauf.
Obwohl es angesichts solcher Statistiken undenkbar erscheint, dass noch irgendjemand unzureichend versichert sein könnte, schlägt die Fachwelt nun Alarm. "Wenn es um die Absicherung existenzieller Risiken geht, setzten viele Verbraucher noch immer falsche Prioritäten", bemängeln viele Experten. Diese These stützt auch eine Umfrage des Instituts für Demoskopie in Allensbach: Danach steht jeder dritte Haushalt ohne private Haftpflichtversicherung da. Gerade die gehört allerdings - wie der Name schon sagt - zum absoluten Pflichtprogramm. Grund: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür im Zweifel unbegrenzt und mit seinem gesamten Privatvermögen.
Oft genügt schon eine kleine Unachtsamkeit für einen siebenstelligen Schaden. Klassiker sind zum Beispiel die vergessenen Kerzen auf dem Esstisch, die aus einem romantischen Candle-Light-Dinner ein flammendes Inferno machen und schnell ein ganzes Mietshaus bis auf die Grundfesten reduzieren. Ein ähnlich böses Erwachen droht Rauchern, die beim Kuscheln mit Kippe einschlafen und so aus einem gepflegten Mehrparteien-Domizil ebenfalls eine Brandruine machen. Aber auch aus ganz trivialen Alltagssituationen können sich schnell existenzvernichtende Dramen entwickeln. So zum Beispiel im Fall zweier Zweitklässler, die vor ihrem Elternhaus Fangen spielten und dabei einen Radfahrer übersahen. Der Mann stürzte, knallte mit dem Kopf auf den Asphalt und fiel ins Koma. Die Kosten seiner Behandlung und die Schmerzensgeldforderungen summierten sich auf fast zwei Millionen Euro.
Um bei einem solchen Fiasko zumindest die finanziellen Folgen im Griff zu behalten, gehört eine private Haftpflicht-Police in jedes Versicherungsportfolio.
Die Wahl des richtigen Versicherungsvertrages kann im Zweifel darüber entscheiden, ob ein Kunde wegen einer kleinen Unachtsamkeit für den Rest seines Lebens am Existenzminimum leben muss. Welche Details dabei am wichtigsten sind, ist allerdings nicht immer offensichtlich.
Viele Versicherungsnehmer achten vor allem darauf, dass die Deckungssumme ihrer Haftpflicht-Police ausreichend hoch ist. Gerade Altverträge erreichen oft bei Weitem nicht die erstrebenswerten fünf Millionen Euro. Allerdings hilft auch die beste Deckungssumme nicht weiter, wenn der Schaden bei einer unversicherten Tätigkeit entsteht.
Oft wird übersehen, dass die Verträge nur auf Schäden ausgerichtet sind, die im rein privaten Umfeld entstehen. Wer zum Beispiel ein Ehrenamt bekleidet, sei es bei der freiwilligen Feuerwehr oder bei den Kaninchenzüchtern, sollte minutiös darauf achten, dass er über seinen Verein eine zusätzliche Versicherung erhält. Der Grund: Auch ein Ehrenamt ist ein Amt, gehört damit nicht mehr in den privaten Bereich und ist entsprechend - bei den meisten Policen - vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Wer zur Miete wohnt und den Universalschlüssel zur Wohnanlage verliert, wird es zu schätzen wissen, wenn seine Versicherung auch dann für ihn einsteht, wenn er die Schlüssel der zentralen Schließanlage verschusselt hat. Leistungsstarke Policen helfen aber auch an anderer Stelle, Streit mit dem Vermieter zu vermeiden. Wenn etwa das zentnerschwere antike Klavier auf dem frisch abgeschliffenen Parkettboden des Hausbesitzers ein paar unschöne Abdrücke hinterlassen hat, ist auch dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung.
Tipp: Weil ein Drittel aller Haushalte keine Privathaftpflichtversicherung besitzt, ist es sinnvoll, eine Police mit einer sogenannten Forderungsausfalldeckung abzuschließen. In diesem Fall springt der eigene Versicherer ein, wenn ein Mensch ohne Privathaftpflichtschutz den Versicherten geschädigt hat und nicht in der Lage ist, aus eigener Kraft Ersatz zu leisten. Der einzige Wermutstropfen dieser Verträge liegt darin, dass die Assekuranz erst bezahlt, wenn der Kunde zuvor alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um das Geld vom Verursacher zu erhalten - bevor die Versicherung zahlt, muss der Geschädigte also zunächst einen kräfteraubenden Rechtsstreit durchziehen.
Es gibt Konstellationen, in denen auch die leistungsstärkste Police nicht mehr helfen kann. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Kunde den Schaden vorsätzlich herbeiführt. Wer etwa dem Geliebten seiner Ehefrau auflauert und ihm aus Eifersucht Joch- und Nasenbein zertrümmert, kann nicht darauf spekulieren, dass die Haftpflichtversicherung für den Klinikaufenthalt und das Schmerzensgeld geradesteht.
Auch bei Schäden an geliehenen Gegenständen erweist sich die Privathaftpflichtversicherung meist als nutzlos. Nicht versichert sind außerdem Glasschäden und Ansprüche von Personen, die im selben Haushalt wohnen. Anders verhält es sich mit Schäden an fest eingebauten Gegenständen einer Mietwohnung. Unschöne Kratzer im Parkett, die beim all zu emsigen Möbelrücken entstanden sind, lassen sich daher ebenso bei der Versicherung einreichen wie der Sprung im edlen Porzellanwaschbecken, in das man den Haarfön fallen lassen hat.
Kostenlose Helfer sind per se eine ausgesprochen feine Sache. Freundliche Menschen, die zum Beispiel eine überforderte Autofahrerin in eine viel zu kleine Parklücke einweisen, erleichtern das Leben dabei ebenso wie die Heerscharen motivierter Freunde, die bei privaten Umzügen beflissen beim Schleppen helfen. Die unentgeltliche Unterstützung hat nur einen Haken: Keiner der besagten Altruisten haftet, wenn er im Eifer des Gefechts über das Ziel hinausschießt. Wer also beim Umzug seines Kumpels versehentlich den teuren Plasmafernseher im Treppenhaus zerschellen lässt, muss für den Schaden nicht aufkommen. Und auch seine Versicherung bleibt leistungsfrei - es sei denn er hat eine spezielle Klausel im Vertrag, die ausnahmsweise auch leichte Fahrlässigkeit bei Gefälligkeiten mitversichert.
Auch wenn es auf diversen Baustellen-Schildern anders zu lesen steht: Eltern haften grundsätzlich nicht für ihre Kinder, wenn sie sie nur angemessen beaufsichtigen und solange ihre Sprösslinge das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bis dahin sind die Kleinen nämlich von Gesetzes wegen schuldunfähig; im Straßenverkehr liegt die Grenze sogar bei zehn Jahren.
Rein rechtlich haben all jene, die durch Kinder zu Schaden kommen, also erst einmal Pech gehabt. Der Nachbar, dessen teure Muranovase, die Kollision mit dem Bobby-Car von nebenan nicht überlebt hat, will aber natürlich trotzdem Ersatz - der Streit ist programmiert. Eltern sollten sich daher überlegen, ob sie die Deliktsunfähigkeit der Kinder mit absichern. Dann zahlt die Versicherung ohne Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung. Ersetzt wird der Zeitwert der zerstörten Sache.
Während in anderen privaten Versicherungszweigen häufig der Grundsatz gilt, dass jeder Kunde eine eigene Police braucht, lässt sich bei der Haftpflichtversicherung mit einem einzigen Vertrag die ganze Familie absichern. Dabei profitieren nicht nur der Ehegatte des Versicherungsnehmers, sondern auch dessen leibliche, Pflege-, Stief- und Adoptivkinder, sofern sie nicht berufstätig sind und mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Sogar volljährige Kinder bleiben mitversichert, wenn sie nach dem Ende ihrer Schulausbildung unmittelbar Wehr- oder Zivildienst leisten oder direkt eine Lehre bzw. ein Studium beginnen. Die Mitversicherung über die Eltern endet spätestens dann, wenn der Sprössling seinen ersten Job aufnimmt. Blind verlassen sollten sich Neukunden auf diesen Service allerdings nicht: Einzelne Gesellschaften haben die Mitversicherung von volljährigen Kindern inzwischen ausgeschlossen.
Selbst unverheiratete Paare kommen mit einer Police aus. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie eine gemeinsame Wohnung haben und der mitversicherte Partner im Vertrag des anderen namentlich erwähnt ist.
Je nach individuellen Präferenzen variieren die Preise für eine private Haftpflichtversicherung. Ein guter Rundumschutz für Familien ist schon ab etwa 63 Euro im Jahr zu haben; Singles kommen sogar noch günstiger weg.
Weitere Haftpflichtversicherungen
Vermögensschadenhaftpflicht oder Berufshaftpflicht-Versicherung für Freiberufler / Selbstständige (Architekten, Ärzte, Anwälte, Beamte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Journalisten, u. s. w). Sie schützt vor den finanziellen Folgen eines Berufsversehens, denn niemand ist in der Lage alles zu wissen.
Tierhalterhaftpflicht-Versicherung deckt im wesentlichen Ihr Risiko als Hunde- und Pferdehalter oder Tierhüter ab.
Bauherrenhaftpflicht-Versicherung für umfangreiche Bauvorhaben, die den Rahmen der Privathaftpflicht übersteigen.
Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung schützt vor finanziellen Folgen eventueller Schäden, z. B. Verunreinigung des Trinkwassers durch einen ausgelaufenen Öltank.
haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung schützt Sie als Eigentümer vermieteter Ein- oder Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Haftpflichtversicherung für Wasserfahrzeuge schützt Sie als Halter oder Besitzer beim Gebrauch von privaten Wasserfahrzeugen.
Jagdhaftpflicht-Versicherung zur Abdeckung des hohen Risikos beim Jagen. In Deutschland nach dem Bundesjagdgesetz gesetzlich vorgeschrieben.